Über die Telefonsprechstunde oder per Mailanfrage wird zunächst ein Erstgespräch vereinbart. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. In diesem Gespräch geht es um ein erstes Kennenlernen, es gibt Raum, Ihre Situation, Belastungen, Symptome zu schildern (Exploration) und Sie bekommen weitere Informationen zur Psychotherapie.
Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, können weitere Probetermine (Probatorik) vereinbart werden oder es wird eine Akutbehandlung begonnen. Im Anschluss können je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde nicht automatisch bedeutet, dass ich einen Therapieplatz zur Verfügung stellen kann.
Nach den Probesitzungen (Sitzungen zum Kennenlernen, für Diagnostik und Indikationsstellung) wird ein Antrag auf Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie erstellt. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden die Kosten der Therapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im akuten Bedarfsfall ist auch vor Aufnahme einer sogenannten Richtlinien-Psychotherapie die Anzeige einer Akutbehandlung zur Abwendung der Krise möglich.
Nach den Probesitzungen (Sitzungen zum Kennenlernen, für Diagnostik und Indikationsstellung) muss zunächst eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. die Beihilfestelle beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt dann (wie gewohnt) über den Patienten. Auch hier werden die Kosten in der Regel durch die private Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen. Am besten nehmen Sie bereits vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und klären die Kostenübernahme vorab, da diese je nach Krankenkasse und Tarif variieren kann. Es sind sowohl Kurzzeit- als auch Langzeittherapien möglich.
Die Kosten einer ambulanten Therapie können auch selbst getragen werden. Das anfallende Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), an deren Sätze die Therapeuten gebunden sind. Es wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.